Wie werde ich Steuerberater?

Allgemeine Hinweise

Die Anforderungen an den Berufsstand der Steuerberater sind vom Gesetzgeber bewusst akademisch hoch gehalten:

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf deshalb geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu gesetzlich befugt sind, und zwar völlig unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich oder nur gelegentlich bzw. entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird. Anderen Personen ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich verboten, § 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Mit den Regelungen über die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 2 bis 5 StBerG) soll im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutze gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger oder ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die die dazu erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77, BVerfGE 54, S. 301, 315).

Diesen Grundanforderungen entsprechend ist die Steuerberaterprüfung inhaltlich auf akademischen Niveau abzulegen. Eine gezielte Vorbereitung hierauf ist unerlässlich.

Informationen zur Steuerberaterprüfung ...

finden Sie auf der Website des ABAKUS Steuerkolleg.

Darin sind ersichtlich ...


Beachten Sie bitte dringend, dass verbindliche Angaben nur den Bekanntmachungen der jeweils zuständigen Steuerberaterkammern entnommen werden können.

Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung

Das ABAKUS Steuerkolleg
bereitet zielgerichtet und erfolgreich
auf die Steuerberaterprüfung vor.
Seminarorte München, in Nürnberg, in Dortmund, in Münster und in Ulm/Neu-Ulm.

Daneben wird ein durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifizierter Fernlehrgang angeboten und nicht nur für Autodidakten ist die Steuerlehre-CD besonders zu empfehlen.